Die Vergütung für private Kopien wurde eingeführt, um Verluste, die durch die private Kopie von Tonaufzeichnungen ("Auf entsprechenden Trägern fixierte Töne, die von einem Autor kreiert und komponiert wurden."), die Aufzeichnung und Ausstrahlung durch Radio und Fernsehen verursacht werden, auszugleichen. Die Gesetzgebung hat aus diesem Grund eine Gebühr bei den Herstellern und Importunternehmen für bespielbare Aufnahmeträger (Ton und Audiovisuell) erlassen.
EAls Gegenleistung für das Recht Kopien anzufertigen, wird ein Teil des Verkaufspreis aller digitalen Verbrauchsmaterialien und Multimedia-Geräte (vor allem externe Festplatten, CD/DVD-R- und RW-Rohlinge, Flash-Speicher und –Geräte, die diese Medien unterstützen, wie z. B. USB-Sticks) als Gebühr abgeführt. Diese Abgabe stellt eine Vergütung für die Anspruchsberechtigten dar (Autoren, Komponisten, Künstler usw.).
Die Gebühr wird anschließend – über spezialisierte und anerkannte Organismen – an die Autoren, an Künstler und Interpreten und an die Produktionsunternehmen ausgeschüttet. Alle auf der Webseite angebotenen Artikel, die dieser Abgabe unterworfen sind, werden systematisch drei verschiedenen Preisen zugeordnet: Produktpreis, Höhe der Abgabe auf die Privatkopie und Gesamtpreis..
Alle auf der Webseite Pixmania angegebenen Preise beinhalten die Abgabe auf die Privatkopie. Die Informationen, die die Abgabe auf die private Kopie und deren Höhe betreffen, sind u. a. in der Produktbeschreibung der jeweiligen Artikel, sowie auf in der Bestellzusammenfassung (Bestellzusammenfassung und Bestellbestätigung) einzusehen.
In der Produktbeschreibung wird die Abgabe nach folgendem Modell angezeigt: